Medizinische Dienstleistungen und Schulung

Ermächtigte Stelle der Berufsgenossenschaften für Erste Hilfe

Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder


Zielgruppe:


  •   Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen
  •   Lehrkräfte an Schulen
  •   Tagespflegepersonen/Pflegeeltern
  • u.v.m



  • Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder fokussiert sich auf die Vermittlung lebensrettender Maßnahmen und einfacher Maßnahmen an Erwachsenen und Kindern. Je nach Zielgruppe und Vorbildung können darauf aufbauend in einer Erste-Hilfe Fortbildung weitere Erste-Hilfe Maßnahmen für Kinder vermittelt und die Bewältigung von Notfallsituationen trainiert werden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Dieser Grundsatz ist Ihnen sicher aus Ihrer täglichen Arbeit bekannt. Dies gilt auch hier.


  • Im Rahmen der Grundsätze der Prävention fördern die kommunale Unfallversicherung Bayern bzw. die Bayerische Landesunfallkasse (LUK) nach derzeitigem Stand die Schulung in Erster-Hilfe für bis zu zwei Erzieher/-innen bzw. Kinderpfleger/-innen je Kita-Gruppe nach vorheriger Antragstellung sofern die Kinder dort versichert sind. Für Lehrkräfte an öffentlich-rechtlich anerkannten Schulen besteht diese Fördermöglichkeit im Rahmen der Ersthelferfortbildung ebenfalls.


  • Auch für Personen in der Tagespflege können die Kosten nach vorheriger Antragstellung über Unfallkasse abgerechnet werden, sofern die Vermittlung der Kinder über das Landratsamt oder eine andere staatliche Stelle erfolgt.



  • Gemäß § 26 Absatz 1 Nr. 2c der DGUV-Vorschrift 1 muss pro Kindergarten- bzw. Kinderkrippengruppe grundsätzlich mindestens 1 ausgebildeter Ersthelfer zur Verfügung stehen.



  • Kursdauer: 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten
  • Kostenübernahme durch die Landesunfallkassen möglich.




    www.mds.bayern

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